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Eine Identitätsprüfung anhand eines Personalausweises oder Reisepasses findet bei Empfang im Testzentrum vor der Durchführung des Corona-Tests und der Entnahme des Abstrichs statt. Die zu testende Person ist aufgefordert, die
Korrektheit seiner Personalien zu überprüfen.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art der zu testenden Person sind ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere für Schäden wegen einer zu späten Tertergebnisübermittlung und deren negativen Konsequenzen (wie z.B. die nicht zeitgemäße Anreise an einen Geschäftstermin), die Folgen eines fehlerhaften Tests oder bei Ablehnung des Testergebnisses von öffentlichen und privatrechtlichen Stellen (wie z.B. Behörden oder Ladenlokalen). Der Ausschluss der Haftung umfasst den Dienstleistungsanbieter, seine leitenden Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
Es wird zur Auswahl gestellt, falls der Dienstleistungsanbieter seine Leistung selbstverschuldet nicht erbringen kann, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen oder von seinem Auftrag zurück zu treten. Ein Regressanspruch ist ausgeschlossen.
Bei starker Auslastung kann es zu Verzögerungen der Testungen führen, so dass kurze zeitliche Verschiebungen eintreten können. Bitte schließen Sie dieses in Ihre Zeitplanung ein. Das Testergebnis wird zeitnah per E-Mail versendet. Ist ein Ergebnis positiv, werden wir versuchen, Sie telefonisch zu kontaktieren.
Aufklärung über Antigen-Schnelltests
Die zu testende Person erklärt sich damit einverstanden, dass ihm eine Probe durch ein Wattestäbchen in der Nase und/oder im Rachen entnommen wird. Es ist trotz höchster Sorgfalt nicht ausgeschlossen, dass es zu Reizreaktionen kommen kann oder das in vereinzelten Fällen leichte Blutungen auftreten können.
Bei einem Standardablauf liegt das Testergebnis innerhalb von 15–30 Minuten vor. Dennoch können wir keine Garantie dafür übernehmen, dass dieser Vorgang innerhalb dieser Zeit abgeschlossen ist. Sollte das Testergebnis nicht innerhalb einer Stunde vorliegen, können Sie sich per E-Mail an
info@os-testzentrum.de
wenden.
Bei einem positiven Ergebnis sind Sie verpflichtet, schnellstmöglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich in Quarantäne zu begeben. Das positive Testergebnis wird nach den gesetzlichen Vorgaben mit Ihren
persönlichen Daten an das Gesundheitsamt übermittelt.
Wir setzen Sie in Kenntnis, dass ein negatives Testergebnis keine absolute Sicherheit gewährt, nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert zu sein.
Die Kosten für die Tests übernimmt der Bund. Solange die Regierung keine Änderung beschließt, gilt dieses Angebot bis auf weiteres.
Osnabrück, 17.12.2021